Wenn Kirchenräume ihre Nutzung verändern oder aufgegeben werden (müssen), stellt sich auch die Frage nach dem Umgang mit ihrer künstlerischen Ausstattung. Was ist bewahrenswerte Kunst – und was (vielleicht) nicht?
Unter dem Titel „Ist das Kunst oder kann das weg?“ diskutierten Experten aus kunstwissenschaftlichen, musealen, nicht-staatlichen, katholischen und evangelischen Positionen im Rahmen des 14. Kunstsymposiums am 06. Februar 2026 Fragen rund um Entwidmung, Entsammlung, Bewahrung und mögliche Entsorgung von Kunst in kirchlichen Räumen. Dabei ging es um Kriterien der Bewertung, um Verantwortung gegenüber Gemeinden und Objekten sowie um die Gestaltung kirchlicher Erinnerungskultur. Eingeladen waren Verantwortliche in Kirchengemeinden, Fachleute aus Kunst, Architektur und Theologie sowie alle Interessierte, die den Umgang mit Kunst im Wandel der Kirchenlandschaft mitgestalten möchten.
Der ehemalige Hauptkonservator an der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern Georg Waldemer betonte die Notwendigkeit klarer Sammlungs- und Erhaltungskonzepte. Anhand von Kriterien wie Authentizität, Seltenheit sowie historischem und symbolischem Wert müsse entschieden werden, was bewahrt wird. Dabei dürfe der finanzielle und organisatorische Aufwand nicht unterschätzt werden. Auch die katholische Kirche steht vor ähnlichen Herausforderungen, wie Birgit Kastner vom Erzbistum Bamberg erläuterte. Geweihte und ortsgeschichtlich gebundene Objekte erschweren die Profanisierung, während zentrale Depots langfristig keine ausreichende Lösung bieten. Kreative Ansätze zeigte Reiner Sörries, der ehemalige Direktor des Museums für Sepulkralkultur Kassel mit einem fiktiven Beispiel. Sörries plädierte für Zwischendepots, künstlerische Weiterverwendung oder im Ernstfall für ein Begräbnis analog einer Genisa für jüdische Schriften.
Deutlich wurde, dass der Umgang mit der künstlerischen Ausstattung zwischen Bewahren und Loslassen abgewogen werden muss und nur im engen Austausch gelingen kann.